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Ist die Einbindung von Google Fonts rechtswidrig?

DSGVO-Konform mit Google Fonts arbeiten. Alle Informationen rund um das Thema Google Fonts.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen und Organisationen Daten sammeln und verarbeiten. Eine Frage, die sich viele Webdesigner und -entwickler stellen, ist, ob die Verwendung von Google Fonts mit der DSGVO vereinbar ist. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema auseinandersetzen und erklären, was Sie bei der Verwendung von Google Fonts beachten müssen, um die DSGVO einzuhalten.

 

Was sind Google Fonts?

Google Fonts ist eine kostenlose Sammlung von Schriftarten, die von Google zur Verfügung gestellt werden. Mit über 900 Schriftarten und der Möglichkeit, sie auf Websites einzubinden, ist es eine beliebte Wahl für Webdesigner und Blogger. Die Schriftarten werden in Form von Web-Schriftarten bereitgestellt, was bedeutet, dass sie direkt in eine Website eingebunden werden können, anstatt als lokale Datei auf dem Computer gespeichert zu werden. Dies bedeutet jedoch gleichzeitig, dass eine externe Quelle eingeladen wird. Die Problematik hierbei wird im Folgenden erläutert.

Vorteile von Google Fonts

Einer der größten Vorteile von Google Fonts ist, dass es kostenlos ist. Es gibt keine Kosten für die Verwendung der Schriftarten und keine Beschränkungen für die Anzahl der Seitenaufrufe. Ein weiterer Vorteil ist die einfache Integration in Websites. Die Schriftarten können mit nur wenigen Zeilen Code eingebunden werden und sind sofort verfügbar.

Google Fonts bietet auch eine große Auswahl an Schriftarten, sowohl serifenlose als auch serifenbehaftete Schriftarten, Schriftarten in verschiedenen Stilen und Schriftarten in verschiedenen Sprachen. Es ermöglicht es den Nutzern, Schriftarten nach Kategorie, Schriftartfamilie oder Beliebtheit zu durchsuchen

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die DSGVO legt fest, dass Unternehmen und Organisationen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ihrer Nutzer einschränken müssen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie z.B. IP-Adressen.

Wenn Sie Google Fonts auf Ihrer Website verwenden, werden möglicherweise personenbezogene Daten an Google übertragen, wenn ein Nutzer Ihre Website besucht. Dies kann dazu führen, dass Google die IP-Adresse des Nutzers erfasst, um die Schriftart an den Browser des Nutzers zu übertragen.

Externe Einbindung von Google Fonts

Um eine Schriftart direkt von Google einzuladen,

Schritt 1: Wählen Sie eine Schriftart aus
Besuchen Sie die Google Fonts-Website und wählen Sie die Schriftart aus, die Sie verwenden möchten. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Einbetten", um den Code für die Einbindung der Schriftart zu erhalten.

Schritt 2: Fügen Sie den Code in den HTML-Code Ihrer Website ein
Fügen Sie den generierten Code in den head-Bereich Ihrer HTML-Seite ein. Der Code sollte aus einem Link-Tag bestehen, der auf die URL der Schriftart verweist.

Schritt 3: Verwenden Sie die Schriftart in Ihrem CSS
Um die Schriftart auf Ihrer Website zu verwenden, müssen Sie sie in Ihrem CSS-Code definieren. Dazu müssen Sie die Schriftart-Familie in die "font-family" Eigenschaft einfügen. Beispielsweise würde der CSS-Code für die Verwendung der Schriftart "Open Sans" wie folgt aussehen:

 

body {
  font-family: 'Open Sans', sans-serif;
}

 

Schritt 4: Testen Sie Ihre Website
Überprüfen Sie Ihre Website, um sicherzustellen, dass die Schriftart korrekt angezeigt wird. Wenn die Schriftart nicht korrekt angezeigt wird, überprüfen Sie, ob der Pfad zur Schriftart korrekt ist und ob der CSS-Code korrekt eingefügt wurde.

Lokale Einbindung von Google Fonts

Schritt 1: Laden Sie die gewünschten Schriftarten herunter
Besuchen Sie die Google Fonts-Website und wählen Sie die Schriftarten aus, die Sie verwenden möchten. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Einbetten" und wählen Sie die Option "Lokal herunterladen" aus. Dies wird eine ZIP-Datei mit allen benötigten Schriftarten im Format TTF, WOFF und WOFF2 herunterladen.

Schritt 2: Laden Sie die Schriftarten auf Ihren Server hoch
Entpacken Sie die heruntergeladene ZIP-Datei und laden Sie die enthaltenen Schriftarten auf Ihren Server hoch. Legen Sie sie in einem Verzeichnis ab, das leicht zugänglich ist, z.B. in Ihrem "assets"-Verzeichnis.

Schritt 3: Verlinken Sie die Schriftarten in Ihrem CSS
Um die Schriftarten auf Ihrer Website zu verwenden, müssen Sie sie in Ihrem CSS-Code verlinken. Dazu verwenden Sie die @font-face-Regel und geben den Pfad zur Schriftartdatei an. Beispielsweise würde der CSS-Code für die Verwendung der Schriftart "Open Sans" wie folgt aussehen:

 

@font-face {
  font-family: 'Open Sans';
  src: url('/assets/fonts/OpenSans-Regular.ttf') format('truetype');
  font-weight: normal;
  font-style: normal;
}

 

Schritt 4: Verwenden Sie die Schriftart in Ihrem CSS
Um die Schriftart auf Ihrer Website zu verwenden, müssen Sie sie in Ihrem CSS-Code definieren. Dazu müssen Sie die Schriftart-Familie in die "font-family" Eigenschaft einfügen. Beispielsweise würde der CSS-Code für die Verwendung der Schriftart "Open Sans" wie folgt aussehen

 

body {
  font-family: 'Open Sans', sans-serif;
}

 

Schritt 5: Testen Sie Ihre Website
Überprüfen Sie Ihre Website, um sicherzustellen, dass die Schriftart korrekt angezeigt wird. Wenn die Schriftart nicht korrekt angezeigt wird, überprüfen Sie, ob der Pfad zur Schriftart korrekt ist und ob der CSS-Code korrekt eingefügt wurde.

Fazit

In jedem Fall ist es wichtig, die Verwendung von Google Fonts und anderen externen Ressourcen sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um die DSGVO einzuhalten. Um Abmahnungen aufgrund von Verletzungen des Datenschutzes zu vermeiden, sollten Schriftarten wie Google Fonts generell lokal auf dem eigenen Server eingebunden werden. Auf diese Weise können Sie die Kontrolle über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten behalten und sicherstellen, dass alle erforderlichen Schritte zur Einhaltung der DSGVO unternommen werden.

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